Informationen über Führerscheinklassen B und BE :
Führerschein Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
- Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
- wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Beispiel: PKW Leergewicht 1,4 t, Gesamtgewicht 1,9 t, Anhänger 1,3 t Gesamtgewicht.
Der Anhänger darf mit Klasse B gezogen werden, da sein Gesamtgewicht kleiner ist als das Leergewicht des PKW, und das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreitet.
Führerschein Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
- Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Das bedeutet, dass z.B. für Tandemachser (2,7 t Gesamtgewicht) generell Führerscheinklasse BE benötigt wird.