Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Beispiel: PKW Leergewicht 1,4 t, Gesamtgewicht 1,9 t, Anhänger 1,3 t Gesamtgewicht.
Der Anhänger darf mit Klasse B gezogen werden, da sein Gesamtgewicht kleiner ist als das Leergewicht des PKW, und das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreitet.
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Das bedeutet, dass z.B. für Tandemachser (2,7 t Gesamtgewicht) generell Führerscheinklasse BE benötigt wird.
Anhängerverleih Bochum
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Aktualisiert 08.11.2020
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